Information zu Spendenbescheinigungen

Spenden bis maximal 300 € pro Jahr kannst du ohne eine Zuwendungsbestätigung von uns steuerlich absetzen – das reduziert bei uns den Verwaltungsaufwand.

Du kannst deine(n) Spende dann gegenüber dem Finanzamt (auf Nachfrage) belegen, indem du

a) eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg, PayPal-Auszug etc.) und
b) einen Beleg der Empfängerorganisation vorweist.

Die nötigen Informationen für diesen „Beleg der Empfängerorganisation“ sind:

  • Gemeinnützige Organisation: Faba Konzepte e.V. (Hinweis: Unser PayPal-Konto trägt noch unseren früheren Vereinsnamen Faba e.V.)
  • Steuerbegünstigte Zwecke: Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Umweltschutz einschließlich des Klimaschutzes, Tierschutz
  • Freistellung: Wir sind nach dem Freistellungsbescheid vom Finanzamt Kassel (St.-Nr. 26 250 50124) vom 11.12.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022-2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Bei deiner Spende handelt es sich um eine Spende und nicht um einen Mitgliedsbeitrag.

Wenn du trotzdem für deine Spende(n) einen Zuwendungsbescheid von uns haben möchtest, schreib uns bitte eine Mail an spende@faba-konzepte.de, dann stellen wir diesen natürlich gern aus.
Wir brauchen dafür lediglich deine Adresse.

Zum Nachlesen: www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/steuererklaerung-spenden-von-der-steuer-absetzen

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