Grundlagen einer Quartierskantine #
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Umsatzsteuer Beispiele #

2025 liegt der steuerbare Umsatz bei 20.000€ und somit unter der aktuellen Grenze von 25.000€. Da die Kleinunternehmerregelung greift, bleibt das Jahr von der Umsatzsteuer befreit. 2026 bleibt der Verein mit 60.000€ unter der Grenze von 100.000€ des aktuellen Jahres und bleibt auch in diesem Jahr steuerbefreit. 2027 hingegen liegt der Verein mit 60.000€ aus 2026 über der Vorjahresgrenze von 25.000€ und ist somit unabhängig von der Höhe des steuerbaren Umsatzes aus 2027 umsatzsteuerpflichtig. Bei allem bleiben Spenden und Mitgliedsbeiträge als nichtsteuerbare Umsätze unberührt.

Wie auch im oben genannten Beispiel gilt für 2025 eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Im Jahr 2026 hingegen wird die Grenze des aktuellen Jahres überschritten. Das heißt, dass 2026 – wie auch das Folgejahr – umsatzsteuerpflichtig ist.
Wichtig: Die zahlenmäßigen Grenzen verändern sich bzw. werden laufend angepasst. Es gelten dabei immer die festgelegten Grenzen der entsprechenden Jahre. Weiter muss bei der Neugründung des Vereins der Umsatz immer anteilig für das Jahr hochgerechnet werden, um die Grenze zu prüfen. Wenn sich der Verein bspw. Im Juli 2025 gegründet hat, muss der Umsatz für diese 6 Monate auf 12 Monate hochgerechnet werden, wodurch sich in diesem Fall die Summe verdoppelt.
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